Die Stadt Herrnhut sucht zum 01.10.2025 eine Amtsleitung im Amt für Bau und Abwasser der Stadt Herrnhut zur unbefristeten Nachfolge.

Sie werden unterstützt durch zwei Verwaltungsmitarbeiter, zwei Klärwärter und ein 10-köpfiges Bauhofteam.

Wir suchen eine Führungskraft mit hohem Maß an Sach- und Fachkenntnis und der Fähigkeit, das Team des Amtes kooperativ zu führen sowie komplexe Vorgänge zu strukturieren und zu steuern.

Ihre Aufgaben (u. a.):

  • Fachliche und organisatorische Leitung und Weiterentwicklung des Amtes für Bau und Abwasser, des Gebäudemanagements sowie des Bauhofes der Stadt Herrnhut
  • Koordinierung, Überwachung und Betreuung städtischer Bauvorhaben sowie Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden, Straßen und Plätzen sowie der Gewässerunterhaltung (inkl. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren)
  • Koordinierung und Überwachung der Bauleitplanung
  • Koordinierung und Überwachung der fachgerechten Abwasserentsorgung
  • Zusammenarbeit mit übergeordneten Behörden, beauftragten Planungsbüros und ausführenden Firmen
  • Beratung und Unterstützung von Bauherren und Bürgen in kommunalen baulichen Angelegenheiten
  • Investitions- und Haushaltsplanung im Amt für Bau und Abwasser einschließlich Mittelbewirtschaftung und -überwachung
  • Fördermittelmanagement im Amtsbereich
  • Erstellung von Entscheidungsvorlagen für Beschlussgremien
  • Teilnahme an öffentlichen Gremiensitzungen und Bürgerinformationsveranstaltungen

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich Bauwesen
  • alternativ: Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung
  • oder abgeschlossene Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II)
  • mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Bauamt wünschenswert
  • fundierte Rechts- und Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht, insbesondere im Baurecht und den damit verbundenen privatrechtlichen Vorschriften
  • hohe soziale Kompetenz im Umgang mit Bürgern und Führung von Mitarbeitern
  • Durchsetzungsfähigkeit bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben, Loyalität, Belastbarkeit, Flexibilität, Einsatzbereitschaft 
  • Führerschein der Klasse B sowie Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts

Die Anstellung erfolgt in Vollzeit mit 39,0 Wochenstunden. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 12. Januar 2025

bevorzugt per E-Mail an: sandra.bittner@herrnhut.de

oder an folgende Anschrift:   
Stadtamt Herrnhut, Personalamt
Löbauer Str. 18
02747 Herrnhut

Bitte geben sie bei der Bewerbung ihren frühestmöglichen Tätigkeitsbeginn an.

Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung mit Vorrang berücksichtigt (bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei).

Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Hähnel unter 035873/34913 zur Verfügung. Sonstige Rückfragen beantwortet Frau Bittner unter 035873/34937.

Eingangsbestätigungen und Zwischeninformationen werden nicht erteilt.

Unvollständige bzw. verspätet eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Kosten, die im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.

Hinweise zum Datenschutz:

Wir weisen auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführunggesetzes hin, wonach wir zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt sind. Sie können jederzeit Auskunft über Sie betreffende Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich mit Beschwerden an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (saechsdsb@sit.sachsen.de) oder an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Herrnhut wenden.

 

 

Das Amt für Bau- und Abwasser der Stadt Herrnhut sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt

eine/einen Mitarbeiter/in für den kommunalen Bauhof

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören

- Unterhaltung von kommunalen Straßen, Wegen, Gewässern und Gebäuden

- Pflegearbeiten auf Sport-und Grünflächen

- Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten

 - Winterdienst

- hausmeisterliche Aufgaben

Erwartet werden

- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf

- ein kooperatives, freundliches und aufgeschlossenes Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Bürgern,

- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität

- der Führerschein (mind. Klasse „B“, 7,5 t, wünschenswert Klasse „C“)

- weitere Befähigungsnachweise (z. B. Kettensäge, Baumaschinen)

Wünschenswert ist die Bereitschaft zur Mitwirkung in der Freiwilligen Feuerwehr und die Mitarbeit im Waldbad Herrnhut.

Bitte geben Sie bei der Bewerbung Ihren frühest möglichen Tätigkeitsbeginn an.

Die Anstellung erfolgt in Vollzeit (39 Stunden/Woche) und ist zunächst für zwei Jahre befristet. Die Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung wird angestrebt.

Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (bei entsprechender Eignung Entgeltgruppe 5)

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt (entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist beizufügen).

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 15.12.2024 bevorzugt per E-Mail an sandra.bittner@herrnhut.de                                    

oder an folgende Anschrift: Stadtamt Herrnhut, Personalamt, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut

Eingangsbestätigungen und Zwischeninformationen werden nicht erteilt. Unvollständige bzw. verspätet eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Kosten, die im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.

Hinweise zum Datenschutz:

Wir weisen auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes hin, wonach wir zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt sind. Sie können jederzeit Auskunft über Sie betreffende Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich mit Beschwerden an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (saechsdsb@sit.sachsen.de) oder an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Herrnhut wenden.