Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB des Satzungsbeschlusses, der Genehmigung und des Inkrafttretens des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“

Stadt Herrnhut, Satzungsplan vom 27.11.2023, Planfassung vom 27.11.2023/08.02.2024

Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ bestehend aus Teil A - Planzeichnung und Teil B - Textliche Festsetzungen als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 07.03.2024 gebilligt.

Der Beschluss der Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ wird hiermit bekannt gemacht.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wurde gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Eine zusammenfassende Erklärung wird gemäß § 10a Abs. 1 BauGB dem in Kraft getretenen Bebauungsplan beigefügt.

Der vom Stadtrat Herrnhut am 07.03.2024 beschlossene Bebauungsplan in der Fassung vom 27.11.2023/08.02.2024 ist mit Bescheid vom 29.05.2024 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit redaktionellen Änderungen 1.1 bis 1.3 durch das Landratsamt, Amt für Infrastruktur und Mobilität genehmigt worden.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung liegt im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                     9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                   geschlossen

Donnerstag:                9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                       9:00 – 12:00 Uhr

Entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt.

Anlagen:

Satzungsplan mit Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (PDF),

Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan (PDF)

Anlage 1 Geotechnischer Bericht (PDF)

Anlage 2 Entwässerungskonzept (PDF)

Anlage 3 Schalltechnische Untersuchung (PDF)

Beschlussausfertigung (PDF)

Zusammenfassende Erklärung (PDF)

 

Landesportal Sachsen: buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen

Homepage der Stadt Herrnhut: www.herrnhut.de

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB in dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlichen Umfang sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Herrnhut geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung

    der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit

    widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Stadt Herrnhut, den 20.06.2024

gez. Willem Riecke, Bürgermeister

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB des Satzungsbeschlusses, der Genehmigung und des Inkrafttretens des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerplatz – Schuck Bau“

Stadt Herrnhut, Satzungsplan vom 07.03.2024, Planfassung vom 19.10.2023/08.02.2024

Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ bestehend aus Teil A – Planzeichnung (Vorhaben- und Erschließungsplan als Vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Teil B - Textliche Festsetzungen durch Abwägungs- und Satzungsbeschluss als Satzung beschlossen. Die Begründung Teil I und II zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 07.03.2024 gebilligt.

Der Beschluss der Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerplatz – Schuck Bau“ wird hiermit bekannt gemacht.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wurde gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Eine zusammenfassende Erklärung wird gemäß § 10a Abs. 1 BauGB dem in Kraft getretenen Bebauungsplan beigefügt.

Der vom Stadtrat Herrnhut am 07.03.2024 beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Fassung vom 19.10.2023/08.02.2024 ist durch Ablauf der Genehmigungsfrist am 03.06.2024 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs.4 Satz 4 BauGB fiktiv genehmigt und wurde mit Schreiben des Landratsamtes, Amt für Infrastruktur und Mobilität, vom 03.06.2024 der Stadt Herrnhut mitgeteilt.

Die Erteilung der Genehmigungsfiktion wird hiermit bekannt gemacht. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                     9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                   geschlossen

Donnerstag:                9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                       9:00 – 12:00 Uhr

Entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und Umweltbericht ergänzend auch in das Internet eingestellt.

Satzung Teil A (PDF)

Satzung Teil B (PDF)

Begründung Teil I (PDF)

Begründung Teil II Umweltbericht (PDF)

Anlage 1 zum Umweltbericht (PDF)

Anlage 2 zum Umweltbericht (PDF)

Anlage 3 zum Umweltbericht (PDF)

Zusammenfassende Erklärung (PDF)

 

Landesportal Sachsen: buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen

Homepage der Stadt Herrnhut: www.herrnhut.de

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB in dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlichen Umfang sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Herrnhut geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung

    der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit

    widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Stadt Herrnhut, den 20.06.2024

gez. Willem Riecke, Bürgermeister

1. Der Stadtrat beschließt nach Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit die Abwägungsergebnisse zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, sind von dem Ergebnis unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Der Stadtrat beschließt gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, die Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerplatz – Schuck Bau“, für die den Geltungsbereich betreffende Grundstücke: Gemarkung Oberstrahwalde: Flurstücke 92/1, 92/2.

Satzungsbestandteile sind Teil A – Planzeichnung (Vorhaben- und Erschließungsplan als Vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Teil B – Textliche Festsetzungen, in der Fassung vom 19.10.2023.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die Begründung Teil I in der Fassung vom 19.10.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 08.02.2024 und Begründung Teil II (Umweltbericht) in der Fassung vom 19.10.2023 wird gebilligt.

Der Beschluss ist nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Anlagen:

Satzungsplan mit Teil A – Planzeichnung (Vorhaben- und Erschließungsplan als Vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Teil B – Textliche Festsetzungen

Begründung zum Bebauungsplan Teil I

Begründung zum Bebauungsplan Teil II (Umweltbericht) mit Anlagen

Zeichnung Biotoptypen

Schalltechnisches Gutachten

Lufthygienisches Gutachten

 

gez. W. Riecke, Bürgermeister

1. Der Stadtrat beschließt nach Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit den Abwägungsvorschlag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, sind vom Abwägungsergebnis unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Der Stadtrat beschließt gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, die Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“, für die den Geltungsbereich betreffende Flurstücke 199/1, 196/b und 198/1 der Gemarkung Herrnhut.

Satzungsbestandteile sind Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textliche Festsetzungen und Teil C – Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 27.11.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 08.02.2024.

Die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 27.11.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 08.02.2024 wird gebilligt.

Der Beschluss ist nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Anlagen:

Satzungsplan mit Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (PDF),

Teil C – Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF)

Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan (PDF)

Anlagen zur Begründung:

Geotechnischer Bericht (PDF)

Entwässerungskonzept (PDF)

Schalltechnische Untersuchung (PDF)

 

gez. W. Riecke, Bürgermeister

Fassung vom 27.11.2023

Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.01.2022 mit Beschluss Nr. 253/01/2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ gefasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.04.2023 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 01.06.2023 mit Beschluss Nr. 390/06/2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Nach der durchgeführten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum 1. Entwurf wurden alle Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Erforderliche Änderungen wurden in den 2. Entwurf eingearbeitet. Da die Änderungen nicht nur redaktioneller Art sind, ist eine erneute Auslegung der Unterlagen erforderlich.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.11.2023 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 mit Beschluss Nr. 445/12/2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit, die beschränkte Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die verkürzte Auslegung beschlossen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Unterlagen zum 2. Entwurf im Sekretariat des Stadtamtes Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,

vom 04.01.2024 bis einschließlich 25.01.2024

während der Dienststunden:

Montag:              09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:            09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch:          geschlossen

Donnerstag:      09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag:                09.00 bis 12.00 Uhr      

zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen.

Folgende Planunterlagen zum Entwurf liegen zur Einsichtnahme aus:

Planzeichnung und Textliche Festsetzungen (Teil A und Teil B) vom 27.11.2023

Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) vom 27.11.2023

Begründung mit Umweltbericht vom 27.11.2023 und Anlagen

Geotechnischer Bericht vom 25.08.2021

Entwässerungskonzept vom 23.11.2022

Schalltechnische Untersuchung vom 11.04.2023

wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen und regulären Beteiligung
- Teil 1
- Teil 2
 

Übersicht der wesentlichen Änderungen im 2. Entwurf vom 27.11.2023

Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen gehören:

Umweltbericht mit Angaben zur Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Schutzgebiete, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter), Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Geotechnischer Bericht mit Beschreibung und Beurteilung der Baugrundverhältnisse und Schadstoffuntersuchungen

Entwässerungskonzept mit Angaben zum Regenwasserabfluss und technischen Lösungen der Ableitung und Reinigung

Schalltechnische Untersuchung mit Angaben zu Immissionsorten und Emissionswerten der vorhandenen und geplanten Nutzung

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu den Themen:

Naturschutz (Bilanzierung)

Wasser (Niederschlagsentwässerung, Gewässerrandstreifen und naturnaher Graben)

Immissionsschutz

Abfall, Altlasten, Bodenschutz

Forstliche Belange (Waldinanspruchnahme, Waldabstand)

Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Radonschutz

Denkmalschutz (Kulturdenkmale, Sichtbeziehungen)

Geologie und Hydrogeologie

Bergbauvergangenheit

Bodenversiegelung und Flächenneuinanspruchnahme

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der regulären Beteiligung zu den Themen:

Forstliche Belange

Naturschutz (Bilanzierung, Pflanzliste)

Immissionsschutz

Denkmalschutz

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.herrnhut.de (Dokumente siehe unten) sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden (gem. § 4a Abs. 3 BauGB). Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Herrnhut, Stadtamt - Amt für Bau und Abwasser, Löbauer Str. 18, 02747 Herrnhut oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Die Beteiligung beschränkt sich auf die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.

Herrnhut, 18.12.2023

gez. W. Riecke, Bürgermeister 

Folgende Planunterlagen zum Entwurf liegen zur Einsichtnahme aus:

Planzeichnung und Textliche Festsetzungen (Teil A und Teil B) vom 27.11.2023

Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) vom 27.11.2023

Begründung mit Umweltbericht vom 27.11.2023 und Anlagen

Geotechnischer Bericht vom 25.08.2021

Entwässerungskonzept vom 23.11.2022

Schalltechnische Untersuchung vom 11.04.2023

wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen und regulären Beteiligung
- Teil 1
- Teil 2
 

Übersicht der wesentlichen Änderungen im 2. Entwurf vom 27.11.2023

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, Entwurf, Planfassung vom 19.10.2023

Die Stadt Herrnhut fasste in ihrer Sitzung am 01.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“. Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss wurde am 07.12.2023 gefasst.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Lagerplatzes zur Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle. Bei den zu lagernden und zu behandelnden Abfällen handelt es sich im Wesentlichen um mineralische Bau- und Abbruchabfälle, welche auf den firmeneigenen Baustellen anfallen sowie um Strauch- und Grünschnitt. Innerhalb des Lagerplatzes ist ein Stellplatz für die Behandlungsanlagen (mobile Brecher- und Siebanlage vorgesehen).

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist ca. 1,2 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Oberstrahwalde: Flurstücke 92/1, 92/2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 liegt der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung (Vorhaben- und Erschließungsplan als Vorhabenbezogener Bebauungsplan), Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I und Teil II (Umweltbericht) mit Anlagen in der Zeit vom

04.01.2024 bis 06.02.2024

im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                      9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                    geschlossen

Donnerstag:                9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                       9:00 – 12:00 Uhr

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 oder per E-Mail an stadtamt@herrnhut.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtamt@herrnhut.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter www.herrnhut.de (Unterlagen verlinkt unten) sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Planung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Menschen, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]        Umweltbericht zur Planung als Bestandteil der Begründung, Entwurfsstand: 19.10.2023,

[2]        Schalltechnisches Gutachten Bericht-Nr. S1100-1, Stand: 03.05.2023,

[3]        Lufthygienisches Gutachten Bericht-Nr. L0660-1, Stand 30.05.2023,

[4]        eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der vorausgegangenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Flächennutzung, Biotoptypen, Schutzgebieten, Artenschutz, Belange Wald (keine forstlichen Belange betroffen), Bewertung des Eingriffs, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen (Pflanzgebote und Pflanzbindung).

Im Plangebiet befinden sich keine geschützten Biotope. Die geschützten Biotope der Umgebung sind nicht von der Planung betroffen.

Das Plangebiet ist durch langjährige Vornutzung stark anthropogen überprägt. Aufgrund der Nachnutzung der Flächen in ähnlicher Weise als Lagerplatz kann von einer Beibehaltung der ökologischen Wertigkeit des Plangebietes ausgegangen werden.

Durch diese Festsetzungen der Pflanzbindung und Pflanzgebote erhält der Lagerplatz in den Randbereichen einen geschlossenen und vielfältig strukturierten Gehölzbestand, welcher einen wertvollen Lebensraum für verschiedene Arten dient. Gleichzeitig schirmt er die Lagerplatzfläche des Plangebietes zu den angrenzenden Flächen ab.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Flächennutzung, Eingriffe, Kompensationsmaßnahmen, Bodenschutz, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Aufgrund der Vornutzung des Plangebietes und die vorhandene anthropogene Überprägung (Aufschüttungen) entsteht nur ein geringer Eingriff in das Schutzgut Boden und es ist nicht mit einer erheblichen Verschlechterung des vorhandenen Zustandes der Flächen im Geltungsbereich zu rechnen.

Der Rückbau der ehemaligen Stallgebäude und die Entsiegelung dieser Flächen haben sich positiv auf das Schutzgut Boden ausgewirkt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Oberflächengewässer, Versickerung/ Ableitung des Regenwassers, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Im Plangebiet befinden sich keine oberirdischen Gewässer, keine festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie keine Trinkwasserschutzgebiete.

Aufgrund des geringen Anteils versiegelter Bodenfläche und die geplante breiflächige Versi-ckerung ist nur von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu rechnen.

Es ist aufgrund der vorgesehenen Nutzung nicht mit Schadstoffausträgen zu rechnen und es kommt nicht zur Beeinträchtigung von Gewässern (Grundwasser, Oberflächenwasser, Uferbereiche, Gewässerrandstreifen).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Zur Vermeidung negativer Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Luft und Klima

wurden im lufthygienischen Gutachten Maßnahmen festgelegt sowie grünordnerische Festsetzungen zum Erhalt und Anpflanzung von Gehölzen getroffen.

Aus Sicht des Gutachters ergeben sich keine schädlichen Umwelteinwirkungen oder

Belästigungen durch Staubemissionen in der schutzbedürftigen Umgebung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit, Radonschutz

Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes werden keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet.  Die im lufthygienischen und schalltechnischen Gutachten zusammengefassten Maßnahmen werden durch das nachgelagerte Verfahren nach BImSchG verbindlich.

Das Plangebiet liegt nicht in einer radioaktiven Verdachtsfläche und außerhalb eines festgelegten Radonvorsorgegebietes. Es liegen keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante Hinterlassenschaften vor.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern 

Das Vorhabengebiet selbst liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in einem archäologischen Relevanzbereich.

Im Plangebiet befinden sich keine Kulturdenkmale oder Sachgüter.  Kulturdenkmale der Umgebung sind von der Planung nicht betroffen. Es wird nicht mit negativen Auswirkungen der Planung auf die benachbarten Kulturgüter gerechnet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz – Schuck Bau“ unberücksichtigt bleiben.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Herrnhut, den 08.12.2023

gez. W. Riecke, Bürgermeister

Unterlagen zur Einsicht:

Übersichtsplan

Teil A Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung Teil I

Begründung Teil II - Umweltbericht

Anlage 1 zum Umweltbericht Biotoptypen

Anlage 2 zum Umweltbericht Schalltechnisches Gutachten

Anlage 3 zum Umweltbericht Lufthygienisches Gutachten

Beschaffung von Atemschutztechnik für die Feuerwehren der Stadt Herrnhut

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe der Gesamtleistung zu oben genannten Vorhaben im Rahmen einer freihändigen Vergabe.

Die Ausführung der Leistungen ist für Dezember 2023 geplant.

Zur Angebotsabgabe wurden 4 Firmen aufgefordert. Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung im November 2023 geplant.

 

Vergabenummer: 24102023LL

Leistung: Beschaffung von 120 Schutzhelmen für die Feuerwehren der Stadt Herrnhut
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge: 03.11.2023 um 12:00 Uhr
Vergabeart: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnehmerwettberwerb nach VOL/A

Die Ausführung der Leistungen ist für das 1. Quartal 2024 geplant.

Die vollständigen Bekanntmachungstexte über die Beschaffung von Leistungen (Vergaben der Stadt Herrnhut), die die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Architekten-   und Ingenieurleistungen) zum Gegenstand haben, finden Sie wie auf www.eVergabe.de (dies stellt die amtliche Bekanntmachung dar). Auf Grund der Binnenmarktrelevanz und im Falle einer fehlenden Bekanntmachung auf www.evergabe.de können Interessenten aus den Mitgliedstaaten der EU die Vergabeunterlagen zudem direkt über die Vergabestelle der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut (stadtamt@herrnhut.de) anfordern. 

 

Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Lagerplatz – Schuck Bau« gemäß
§ 3 Absatz 1 BauGB, Vorentwurf, Planfassung vom 16.6.2023

Die Stadt Herrnhut fasste in ihrer Sitzung am 1.7.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
»Lagerplatz – Schuck Bau«. Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet.
Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Lagerplatzes zur Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle. Bei den zu lagernden und zu behandelnden Abfällen handelt es sich im Wesentlichen um mineralische Bau- und Abbruchabfälle, welche auf den firmeneigenen Baustellen anfallen, sowie um Strauch- und Grünschnitt. Innerhalb des Lagerplatzes ist ein Stellplatz für die Behandlungsanlagen (mobile Brecher und Siebanlage vorgesehen).
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 1,2 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:
− Gemarkung Oberstrahwalde: Flurstücke 92/1, 92/2.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I und Teil II (Umweltbericht) mit Anlagen in der Zeit vom 7.8.2023 bis 8.9.2023 im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873 34910 oder per E-Mail an stadtamt@herrnhut.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873 34910 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtamt@herrnhut.de abgegeben werden.
Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter www.herrnhut.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Lagerplatz – Schuck Bau« unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Herrnhut, den 7.7.2023
Willem Riecke, Bürgermeister

Dokumente:

Inhaltsverzeichnis

Übersichtsplan

Teil A Planzeichnungen

Textliche Festsetzungen

Begündung Teil 1

Begründung Teil 2 - Umweltbericht

Anlage 1 - Umweltbericht Biotoptypen

Anlage 2 - Umweltbericht - Schalltechnisches Gutachten

Anlage 3 - Umweltbericht - Lufthygienisches Gutachten

 

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB des Satzungsbeschlusses, der Genehmigung und des Inkrafttretens des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“

Stadt Herrnhut

Satzungsplan vom 01.12.2022

Planfassung vom 18.11.2022

Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ bestehend aus Teil A - Planzeichnung und Teil B - Textliche Festsetzungen durch Abwägungs- und Satzungsbeschluss als Satzung beschlossen. Die Begründung Teil I und II zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 01.12.2022 gebilligt.

Der Beschluss der Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ wird hiermit bekannt gemacht.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wurde gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Eine zusammenfassende Erklärung wird gemäß § 10a Abs. 1 BauGB dem in Kraft getretenen Bebauungsplan beigefügt.

Der vom Stadtrat Herrnhut am 01.12.2022 beschlossene Bebauungsplan in der Fassung vom 18.11.2022 ist durch Ablauf der Genehmigungsfrist am 22.07.2023 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs.4 Satz 4 BauGB fiktiv genehmigt und mit Schreiben des Landratsamtes, Amt für Infrastruktur und Mobilität, vom 24.07.2023 der Stadt Herrnhut mitgeteilt.

Die Erteilung der Genehmigungsfiktion wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan liegt im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                     9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                   geschlossen

Donnerstag:               9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                       9:00 – 12:00 Uhr

Entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und Umweltbericht ergänzend auch in das Internet eingestellt.

Landesportal Sachsen: buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen

Homepage der Stadt Herrnhut: www.herrnhut.de

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB in dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlichen Umfang sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Herrnhut geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung

    der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit

    widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Stadt Herrnhut, den 01.08.2023

gez. Willem Riecke, Bürgermeister

Anlagen:

Begründung (PDF)

Planzeichnung (PDF)

Schalltechnisches Gutachten (PDF)

„Überbauerneuerung Brückenbauwerk Untere Dorfstraße 47 im Ortsteil Ruppersdorf“

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe der Gesamtleistung zu oben genannten Vorhaben im Rahmen einer freihändigen Vergabe.

Die Ausführung der Leistungen ist für September / Oktober 2023 geplant.

Zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen aufgefordert. Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung im September 2023 geplant.

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Satzungsplan vom 12.01.2023

Planfassung vom 08.06.2022 mit redaktionellen Änderungen vom 07.09.2022

Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner Sitzung am 12.01.2023 den Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“ bestehend aus Teil A - Planzeichnung und Teil B - Textliche Festsetzungen durch Abwägungs- und Satzungsbeschluss als Satzung beschlossen. Die Begründung Teil I und II zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.01.2023 gebilligt.

Der Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes „„Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“ wird hiermit bekannt gemacht.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wurde gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Eine zusammenfassende Erklärung wird gemäß § 10a Abs. 1 BauGB dem in Kraft getretenen Bebauungsplan beigefügt.

Der vom Stadtrat Herrnhut am 12.01 2023 beschlossene Bebauungsplan in der Fassung vom 08.06.2022 mit redaktionellen Änderungen vom 07.09.2022 ist durch Ablauf der Genehmigungsfrist am 08.06.2023 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs.4 Satz 4 BauGB fiktiv genehmigt und mit Schreiben des Landratsamtes, Amt für Infrastruktur und Mobilität, vom 12.06.2023 der Stadt Herrnhut mitgeteilt.

Die Erteilung der Genehmigungsfiktion wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“ tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan liegt im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                      9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                    geschlossen

Donnerstag:                9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                       9:00 – 12:00 Uhr

Entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt. (siehe Dokumente unten)

 

Landesportal Sachsen: buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen

Homepage der Stadt Herrnhut: www.herrnhut.de

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB in dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erforderlichen Umfang sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Herrnhut geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Stadt Herrnhut, den 26.06.2023

gez. Willem Riecke, Bürgermeister

Dokumente:

- Inhaltsverzeichnis (PDF)
- Übersichtsplan (PDF)
- Satzungsplan (PDF)
- Begründung Teil I (PDF)
- Begründung Teil II Umweltbericht (PDF)
Anlage 1 zum Umweltbericht - Biotope (PDF)
- Anlage 2 zum Umweltbericht - Bilanzierung (PDF)
- Anlage 3 zum Umweltbericht - Baugrunduntersuchung (PDF)
- Anlage 4 zum Umweltbericht - Schalltechnische Beurteilung (PDF)
- Genehmigungsfiktion (PDF)

 

Erweiterung und energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im OT Ninive in 02747 Herrnhut

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe der Gesamtleistung zu oben genannten Vorhaben (Tiefbau- und Elektroinstallationsarbeiten) im Rahmen einer freihändigen Vergabe.

Die Ausführung der Leistungen ist für September / Oktober 2023 geplant.

Zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen aufgefordert. Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung im September 2023 geplant.

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Erweiterung und energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im OT Großhennersdorf in 02747 Herrnhut

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe der Gesamtleistung zu oben genannten Vorhaben (Elektroinstallationsarbeiten) im Rahmen einer freihändigen Vergabe.
Die Ausführung der Leistungen ist für September / Oktober 2023 geplant.

Zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen aufgefordert. Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung im September 2023 geplant.

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.1.2022 mit Beschluss Nr. 253/01/2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Besucherzentrum Herrnhuter Sterne« gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.4.2023 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 1.6.2023 mit Beschluss Nr. 390/06/2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Unterlagen zum Entwurf im Sekretariat des Stadtamtes Herrnhut,
Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,
vom 16.6.2023 bis einschließlich 21.7.2023
während der Dienststunden:
Montag:9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag:9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch:9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag:9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag:9.00 bis 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen.

Folgende Planunterlagen zum Entwurf liegen zur Einsichtnahme aus:
Planzeichnung und Textliche Festsetzungen (Teil A und Teil B) vom 17.4.2023 (PDF)

Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) vom 17.4.2023 (PDF)
Begründung mit Umweltbericht vom 17.4.2023 und Anlagen
Geotechnischer Bericht vom 25.8.2021
Entwässerungskonzept vom 23.11.2022
Schalltechnische Untersuchung vom 11.4.2023
– wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen gehören:
– Umweltbericht mit Angaben zur Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Schutzgebiete, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter), Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen
– Geotechnischer Bericht mit Beschreibung und Beurteilung der Baugrundverhältnisse und Schadstoffuntersuchungen
– Entwässerungskonzept mit Angaben zum Regenwasserabfluss und technischen Lösungen der Ableitung und Reinigung
– Schalltechnische Untersuchung mit Angaben zu Immissionsorten und Emissionswerten der vorhandenen und geplanten Nutzung
– Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu den Themen:
• Naturschutz (Bilanzierung)
• Wasser (Niederschlagsentwässerung, Gewässerrandstreifen und naturnaher Graben)
• Immissionsschutz
• Abfall, Altlasten, Bodenschutz
• Forstliche Belange (Waldinanspruchnahme, Waldabstand)
• Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
• Radonschutz
• Denkmalschutz (Kulturdenkmale, Sichtbeziehungen)
• Geologie und Hydrogeologie
• Bergbauvergangenheit
• Bodenversiegelung und Flächenneuinanspruchnahme
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.herrnhut.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Herrnhut, Stadtamt – Amt für Bau und Abwasser, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. §3 Abs. 1 Satz 1 parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.

Herrnhut, 2.6.2023
W. Riecke, Bürgermeister – (Siegel) –

Öffentliche Bekanntmachung:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans »Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf«, Fassung vom 11.8.2022

Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7.7.2022 mit Beschluss Nr. 303/07/2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf« gefasst.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 11.8.2022 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 1.9.2022 mit Beschluss Nr. 316 / 09 / 2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats beschlossen.

Der Vorentwurf inklusive aller Bestandteile ist für die Dauer von mindestens einem Monat im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus:
Planzeichnung Teil A (PDF)
mit Begründung (PDF) in der Planfassung vom 11.8.2022

im Sekretariat der Stadtverwaltung Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, vom 26.9.2022 bis einschließlich 28.10.2022
während der Dienststunden:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.30 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.herrnhut.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Herrnhut, Stadtamt – Amt für Bau und Abwasser, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.


Herrnhut, 2.9.2022

gez. Riecke, Bürgermeister   (Siegel)

 

Öffentliche Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Kita Herrnhut/Neubau Komenský Junior“

für das Gebiet zwischen „Weg zum Altenheim“, Wauergasse und Uttendörferweg

Fassung vom 12.08.2022

Der Stadtrat der Stadt Herrnhut hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2021 mit Beschluss Nr. 201/05/2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kita Herrnhuter Diakonie“ gefasst.

Der Vorentwurf in der Fassung vom 12.08.2022 wurde durch den Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 01.09.2022 mit Beschluss Nr. 314/09/2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats beschlossen.

Der Vorentwurf inklusive aller Bestandteile ist für die Dauer von mindestens einem Monat im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus:

Planzeichnung Teil A (PDF)  mit Begründung (PDF) in der Planfassung vom 12.08.2022

GOP (Grünordnungsbericht, Kompensationsflächen, Bestandserfassung und Bestandsbewertung Biotoptypen, Gehölzbestandsplan) vom 22.04.2022/25.06.2022 (.ZIP Datei)

Vorhaben- und Erschließungsplan Teil 1 – Neubau Kita Herrnhuter Diakonie (.ZIP Datei)

Vorhaben- und Erschließungsplan Teil 2 – Neubau KOMENSKÝ Junior (.ZIP Datei)

im Sekretariat der Stadtverwaltung Herrnhut,  Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut,

vom 26.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022

während der Dienststunden:           

Montag:          09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:        09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch:       09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:   09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag:           09.00 bis 12.30 Uhr   

zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.herrnhut.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Zum Vorentwurf liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

GOP mit  Grünordnungsbericht, Kompensationsflächen, Bestandserfassung und Bestandsbewertung Biotoptypen, Gehölzbestandsplan) vom 22.04.2022/25.06.2022

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Herrnhut, Stadtamt - Amt für Bau und Abwasser, HerrnhtuLöbauer Str. 18, 02747 Herrnhut oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §3 Abs. 1 Satz 1 parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.

Herrnhut, 02.09.2022

gez. Riecke

Bürgermeister                                                (Siegel)

 

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf“ in der Stadt Herrnhut, Flurstücke Nr. 878/4. 676/a. 676/b und teilweise das Flurstück 639/6 der Gemarkung Oberruppersdorf auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10 BauGB in der jeweils gültigen Fassung

Die Firma Konzepte für Immobilien und Projektentwicklung, vertreten durch Herrn Mirko John, hat mit Schreiben vom 22.06.2022 den Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf“ gestellt.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Absatz 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist ca. 12,5 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

- Gemarkung Oberruppersdorf: Flurstücke 676/4, 676/a, 676/b und teilweise das Flurstück 639/6 (Anlage Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Geltungsbereiches).

Diese Flurstücke befinden sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.

Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes und einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung gehört der Ausbau der erneuerbaren Energien nach wie vor zu den entscheidenden strategischen Zielen der deutschen Energiepolitik, um den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65% bis zum Jahr 2030 zu steigern und vor dem Jahr 2050 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Mit dem „Atomausstieg“ und der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wurden die entsprechenden Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Zieles geschaffen. Gemäß EEG soll dieser Ausbau stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf" schafft für den Investor die planungsseitigen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb der selbstständigen Photovoltaikanlage. Des Weiteren ergibt sich für die Stadt Herrnhut die Möglichkeit die Nutzung erneuerbarer Energien in die Planung zu integrieren, um zur Erreichung der quantitativen Ziele, zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen auf kommunaler Ebene, beizutragen.

Die geplante Photovoltaikanlage leistet, durch die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Stromerzeugung, einen wichtigen Beitrag zum Klimawandel und reduziert die CO2-Ausschüttung. Größere Photovoltaikanlagen stellen keine privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 BauGB dar. Aufgrund von Art und Umfang sowie Lage des Vorhabens im Außenbereich wird zur Schaffung des Baurechtes die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.

Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.

In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.

Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 7. Juli 2022 nachstehenden Beschluss Nr. 303/07/2022 gefasst:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kiessandtagebau Ruppersdorf“.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 12,5 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Oberruppersdorf Flurstücke 676/4, 676/a, 676/b und teilweise das Flurstück 639/6.

Planungsziel ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz.

Für das nach § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. zugehöriger peripherer Bauwerke als zulässig.

Herr Mirko John von der Firma Konzepte für Immobilien und Projektentwicklung erklärt sich bereit, die erforderlichen Kosten für das Bebauungsplanverfahren zu übernehmen und diesbezüglich mit der Stadt Herrnhut einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.

Vor Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.

Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung ermittelt werden.

Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.

Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan drgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

gez. Riecke, Bürgermeister

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die oben genannte Baumaßnahme im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zu vergeben.

Geplanter Leistungsumfang:

1,40 m Böschungsfußbefestigung 1-reihig mit Wasserbausteinen unregelmäßiger Größe, Steine mit Beton verklammern, offene Fugen belassen

25 m    Böschungsfußbefestigung 2-reihig mit Wasserbausteinen unregelmäßiger Größe, Steine mit Beton verklammern, offene Fugen belassen

12 m    Böschungsfußbefestigung 3-reihig mit Wasserbausteinen unregelmäßiger Größe, Steine mit Beton verklammern, offene Fugen belassen

Die Ausführung der Leistungen ist vom 18.07.2022 bis 31.08.2022 geplant.

Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen wird in der öffentlichen Sitzung am 7. Juli 2022 erfolgen.

 

Die Stadt Herrnhut erhielt für den Grundhaften Ausbau der Bergstraße (1. Bauabschnitt) auf einer Länge von ca. 105 m ab Hirschfelder Straße (K 8631) eine Förderung nach der Richtlinie LEADER – RL LEADER/2014) in Höhe von 150.000,00 Euro bewilligt.

Die Gesamtausgaben für das Vorhaben (Straße und Kanal) belaufen sich auf rund 300.000,00 Euro. Mit der Planung und Bauüberwachung der Gesamtmaßnahme wurde das Ingenieurbüro Edelmann aus Löbau beauftragt.

Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme

Die Stadt Herrnhut baut im Ortsteil Großhennersdorf die in kommunaler Trägerschaft befindliche Bergstraße grundhaft aus. Das Gesamtvorhaben ist in mehrere aufeinanderfolgenden Abschnitte unterteilt, wobei 2022 auf Grund der zurzeit zur Verfügung stehenden Fördermittel ein 1. Bauabschnitt über eine Länge von 105 m, beginnend ab der Hirschfelder Straße (K863, ausgeführt wird.

Auf der Bergstraße erfolgt ein grundhafter Ausbau mit einer einheitlichen Fahrbahnbreite von 5,50 m.

Auf der Bergstraße wird die SOWAG die Trinkwasserleitungen erneuern.

Die SachsenEnergie wird im gesamten Baubereich Medienleitungen zur Stromversorgung und für den Breitbandausbau mit verlegen. Von der Deutsche Telekom werden Anpassungen an den bestehenden Anlagen vorgenommen.

Die Arbeiten werden im Zeitraum 04.07.2022 bis 18.11.2022 in 2 Abschnitten unter Vollsperrung durchgeführt. Der Verkehr der Hirschfelder Straße wird mit der bereits bestehenden Umleitung vom Bau der Brücke auf der K8615 (Untere Dorfstraße / Am Endeberg) über Bernstadt a. d. Eigen umgeleitet.

Ute Hähnel

Leiterin Amt für Bau und

Abwasserentsorgung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“ in der Stadt Herrnhut, Flurstücke Nr. 196/b, 198/1 und 199/1 der Gemarkung Herrnhut auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10, 12 BauGB in der jeweils gültigen Fassung

Die Herrnhuter Sterne GmbH plant auf den Flurstücken Nr. 196/b, 198/1 und 199/1 der Gemarkung Herrnhut die Errichtung eines Besucherzentrums für die Herrnhuter Sterne GmbH sowie die erforderlichen Stellplätze und Nebenanlagen auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.

Diese Flurstücke befinden sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.

Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.

Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.

In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.

Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2022 nachstehenden Beschluss Nr. 253/01/2022 gefasst:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Besucherzentrum Herrnhuter Sterne“.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 12.160 m² groß und umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Herrnhut: Flurstücke 196/b, 198/1 und 199/1.

Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für den Neubau eines Besucherzentrums für die Herrnhuter Sterne GmbH und die erforderlichen Stellplätze und Nebenanlagen auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.

Die Herrnhuter Sterne GmbH erklärt sich bereit, die erforderlichen Kosten für das Bebauungsplanverfahren zu übernehmen und diesbezüglich mit der Stadt Herrnhut einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.

Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.

Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.

Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

W. Riecke, Bürgermeister

Lageplan (PDF) >>

 

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“ gemäß § 3 Absatz 1 BauGB,

Vorentwurf vom 02.11.2021

Die Stadt Herrnhut fasste in ihrer Sitzung am 01.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden

Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,58 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Ge-markung Großhennersdorf:

648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I mit Anlagen in der Zeit vom

06.12.2021 bis 21.01.2022

im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:                      9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag:                    9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                    geschlossen

Donnerstag:                9:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                       9:00 – 12:00 Uhr

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 oder per E-Mail an stadtamt@herrnhut.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035873-34910 erforderlich.

Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an stadtamt@herrnhut.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter www.herrnhut.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Erweiterung des Diakoniewerks Großhennersdorf“ unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Herrnhut, den 12.11.2021

Willem Riecke, Bürgermeister

Anlagen:
- Übersichtskarte (PDF)
- Teil A - Planzeichnungen (PDF)
- Textliche Festsetzungen (PDF)
- Begründung Teil I (PDF)
- Anlage 1 zur Begründung Bilanzierung (PDF)
- Anlage 2 zur Begründung Zeichnung Biotope (PDF)
 

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe von Elektroinstallations- und Malerarbeiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe.

Die Ausführung der Leistungen ist für September / Oktober 2021 geplant.

Zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen aufgefordert. Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen wird in der öffentlichen Sitzung am 2. September 2021 erfolgen.

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

Das Regionalbudget wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“ in der Stadt Herrnhut / Ortsteil Großhennersdorf, Flurstücke Nr. 648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3 der Gemarkung Großhennersdorf auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10 Bau GB in der jeweils gültigen Fassung

Das Diakoniewerk Oberlausitz gGmbH plant auf den Flurstücken Nr. 648/3, 2060/1 und teilweise auf den Flurstücken 1796/5 und 2137/3 der Gemarkung Großhennersdorf die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche. Dabei ist die Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus einem zentralen Hauptgebäude (übergeordnete Funktion und Wohnen) und mehreren separat stehenden Gebäuden, geplant.

Ein Teil der Flurstücke befindet sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.

Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.

Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.

In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.

Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Juli 2021 nachstehenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung des Diakoniewerks in Großhennersdorf“.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 2,5 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Großhennersdorf: Flurstücke 648/3, 2060/1 und teilweise die Flurstücke 1796/5 und 2137/3.

Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Erweiterung der bestehenden Pflegeeinrichtung auf der im Geltungsbereich ausgewiesenen Fläche.

Die Diakoniewerk Oberlausitz gGmbH erklärt sich bereit, die erforderlichen Kosten für das Bebauungsplanverfahren zu übernehmen und diesbezüglich mit der Stadt Herrnhut einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.

Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.

Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.

Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

gez. Riecke, Bürgermeister

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lagerplatz – Schuck Bau" in der Stadt Herrnhut / Ortsteil Strahwalde, Flurstücke Nr. 92/1 und 92/2 auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10 BauGB in der jeweils gültigen Fassung

Die Firma Schuck Bau plant das Grundstück, bestehend aus den Flurstücken Nr. 92/1 und 92/2 der Gemarkung Strahwalde, als Lagerplatz für Schüttgüter und Abbruchmaterialien zu nutzen. Die Lagerung von gefährlichem Abfall wird ausgeschlossen.

Die Flurstücke befinden sich im Außenbereich. Die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung ist deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.

Es werden aufgearbeitete Materialien zur Wiederverwendung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geschaffen. Des Weiteren erfolgt lediglich eine Zwischenlagerung von Schüttgütern.

Die Aufarbeitung der Materialien erfolgt nicht durchgängig. Je nach Anfall und Bedarf des innehabenden Gewerbebetriebes werden Mitarbeiter zeitweise eingesetzt. Damit ist die tatsächliche Betriebszeit variabel, jedoch im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen. Die notwendigen Sozialräume werden in der Hauptniederlassung des Betriebes vorgehalten.

Um die Flurstücke einer entsprechenden Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Areal gesichert werden.

Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.

In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.

Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Juli 2021 nachstehenden Beschluss gefasst:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerplatz – Schuck Bau“.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (siehe Anlage) ist ca. 1,2 ha groß und umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Oberstrahwalde: Flurstücke 92/1, 92/2

Planungsziel ist Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Lagerplatzes für Schüttgüter und Abbruchmaterialien. Die Lagerung von gefährlichem Abfall nach LAGA M 20 wird ausgeschlossen.

Vor Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.

Durch die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB der Nachbargemeinden, Behörden und Stellen, die Träger der öffentlichen Belange sind, soll der erforderliche Umfang der Umweltprüfung (Scoping) ermittelt werden.

Die Bürger sind frühzeitig durch Informationen im Amtsblatt zu beteiligen.

Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorgesehen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

gez. Riecke

Bürgermeister

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogener Bebauungsplan " Kita Herrnhuter Diakonie" in der Stadt Herrnhut, Flurstücke Nr. 226/15, 226/17, 226/18, 227/1 und 227/2 Gemarkung Herrnhut,

zwischen „Weg zum Altenheim“, Wauergasse und Uttendörferweg
auf der Grundlage der §§ 2, 4 SächsGemO, § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 sowie §§ 10,12

Die Stiftung Herrnhuter Diakonie plant auf Teilen der Flurstücke 226/15, 226/17 und 226/18 die Errichtung eines zukunftsfähigen Ersatzneubaus für eine Kindertagesstätte mit ca. 50 Plätzen. Mit dem Vorhaben werden die Kita-Plätze des bisherigen Standortes Zittauer Straße 30 in Herrnhut ersetzt, da das Gebäude nicht mehr den baulichen und technischen Anforderungen entspricht. Im räumlichen Zusammenhang mit dem Altenpflegeheim „Anna-Nitschmann-Haus“ soll ein Gesamtnutzungskonzept umgesetzt werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich außerhalb des im Zusammenhang bebauten Bereiches der Stadt Herrnhut im Anschluss an vorhandene Bebauungen der Stiftung Herrnhuter Diakonie. Er umfasst die Flurstücke 226/15, 226/17, 226/18, 227/1 und 227/2, Gemarkung Herrnhut mit einer Fläche von ca. 35.500.m². Ein Teil der Flurstücke befindet sich im Außenbereich, eine geplante Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Flurstücken 226/17 und 226/18 sowie die weitere Entwicklung des Gebietes mit baulicher Nutzung sind deshalb derzeit auf Grund § 35 BauGB ausgeschlossen.

Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs finden Sie unten nach dem Text. (ohne Maßstab, Quelle: © LRA (c) Staatsbetrieb für Geobasisdaten und Vermessung Sachsen)

Um die Grundstücke einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit soll zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung in dem an das Altenpflegeheim angrenzende Areal gesichert werden. Im Zusammenhang mit der Festsetzung von baulichen Nutzungen soll auch die Erhaltung der auf dem Flurstück 226/17 befindlichen Biotopfläche und die Erhaltung öffentlicher Grünflächen (Spielplatz) festgesetzt werden. Aus diesem Grund werden über das eigentliche Vorhaben der Errichtung eines Kita-Ersatzneubaus hinaus angrenzende Flurstücke in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Uttendörferweg“ ist nicht betroffen.

Da die Stadt Herrnhut nicht über einen Flächennutzungsplan verfügt, ist es erforderlich, einen vorzeitigen B-Plan aufzustellen. Die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes begründet sich in dem dringenden Erfordernis der Errichtung eines Kita-Ersatzneubaus auf dem Grundstück des Trägers in unmittelbarer Nähe zum Altenheim entsprechend dem geplanten Betreuungskonzept. Das Vorhaben liegt als notwendige soziale Infrastrukturmaßnahme im dringenden öffentlichen Interesse

Die Stadt Herrnhut hat alternative Standorte geprüft, jedoch als weniger geeignet bewertet.

Die Planungshoheit für Bebauungspläne liegt in Deutschland verfassungsrechtlich bei den Gemeinden.

In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde in Form einer rechtsverbindlichen Satzung fest, welche Nutzung bzw. Bebauung auf einer Fläche zulässig ist.

Der Stadtrat hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Mai 2021 nachstehenden Beschluss gefasst:

1. Der Stadtrat der Stadt Herrnhut beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für die Flurstücke 226/15, 226/17, 226/18, 227/1 und 227/2 Gemarkung Herrnhut. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,55 ha.

2. Die Stiftung Herrnhuter Diakonie plant als Vorhabenträger innerhalb des Geltungsbereiches die Errichtung einer Kindertagesstätte. Die Aufstellung eines Bauleitplanes ist erforderlich, da sich das Gebiet im Außenbereich befindet und mit Hilfe der Bauleitplanung zukünftig für eine bisher unbebaute Fläche eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden soll.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird folgendes beabsichtigt: Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen neben der Errichtung einer Kindertagesstätte Flächen für die Nutzung von weiteren Einrichtungen der Stiftung Herrnhuter Diakonie und der Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine, für Wohnzwecke und für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft festgesetzt werden.

3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Regelverfahren auf Grund der Dringlichkeit des Vorhabens als vorzeitiger B-Plan gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB aufgestellt werden. Das Vorhaben liegt im dringenden öffentlichen Interesse.

4. Die Ausarbeitung des Planentwurfes und die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll gemäß § 4b BauGB i.V.m. § 12 BauGB auf Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages gemäß §11 BauGB einem Dritten, der Herrnhuter Diakonie, übertragen werden.

5. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planungsverfahren bleibt unberührt.

6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der vorgesehen Geltungsbereich des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes ist obenstehend dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

gez. Riecke, Bürgermeister

Instandsetzung Fußbodenaufbau, Fußbodenbelag und Sockelbereiche und Errichtung 2-Turm-Kletteranlage bei der Grundschule Großhennersdorf

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die Vergabe der Bauleistungen zur Instandsetzung des Fußbodenaufbaus, Fußbodenbelagsarbeiten und Sockelbereiche.

Gleichzeitig soll in freihändiger Vergabe die Errichtung einer 2-Turm-Kletteranlage erfolgen.

Die Ausführung der Leistungen ist für die Monate Juli und August 2021 geplant.

Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung am 3. Juni 2021 geplant.

Modernisierung und Sanierung der Sanitärräume in der Turnhalle Ruppersdorf

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die Vergabe der Bauhauptleistungen sowie der Sanitär- und Heizungsinstallationsarbeiten zur Modernisierung und Sanierung der Sanitärräume in der Turnhalle Ruppersdorf.

Die Ausführung der Leistungen ist für die Monate Juli und August 2021 geplant.

Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung am 3. Juni 2021 geplant.

Errichtung einer Kletterpyramide bei der Grundschule Ruppersdorf

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe einer Kletterpyramide im Rahmen einer freihändigen Vergabe.

Die Ausführung der Leistungen ist für die Monate Juli und August 2021 geplant.

Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung am 3. Juni 2021 geplant.

 

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Die Stadt Herrnhut hat in ihrer Sitzung am 02.02.2021 den Entwurf- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ gefasst.

Für das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 12 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Dieser Bebauungsplan wird als vorzeitiger Bebauungsplan nach § 8 Abs.4 BauGB aufgestellt, da für das Gebiet kein wirksamer Flächennutzungsplan besteht.

Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung von Parkflächen für die Firma Krause Metall GmbH unter Berücksichtigung der Belange von Natur-, Landschafts- und des Immissionsschutzes.

Das B-Plangebiet befindet sich unmittelbar am Ortsrand zur Stadt Herrnhut auf der Gemarkung Niederruppersdorf ca. 600 Meter von der Ortsmitte entfern im Ortsteil Schwan.

Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Es sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume verfügbar.

Boden und Fläche:

Geringe Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden
Versiegelung von ca 1900 m² Boden

Aussagen zur Geologie liegen vor
Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz vom 13.08.20
Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 30.06.20
Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom – (keine Antwort auf Anschreiben)
Stellungnahme der LMBV vom 06.07.20

Wasser:

Keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser
keine Verschlechterung der Wasserqualität, da keine Eingriffe ins Grundwasser
kein Trinkwasserschutzgebiet betroffen
Entwässerung über breitflächige Versickerung und über Einleitung des Niederschlagswassers in Löschwasserteich
Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Wasser vom 13.08.20.
Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom – (keine Antwort auf Anschreiben)
Stellungnahme der SOWAGmbH vom 07.07.20.

Klima und Luft:

Geringe Beeinträchtigung der Schutzgüter Klima und Luft
Geringe Verschlechterung der Luftqualität durch erhöhten LkW-Verkehr
Die Auswirkungen auf die Luft sind lokal und zeitlich begrenzt und bewegen sich in einem für die Landwirtschaft typischen Rahmen

Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Immissionsschutz vom 13.08.20.
Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes vom – (keine Antwort auf Anschreiben)

Landschaftsbild:

keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
die Anlage fügt sich ins Landschaftsbild ein

Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Naturschutz vom 13.08.20.

Schutzgebiete:

keine betroffen

Die nächsten Schutzgebiete sind:

FFH-Gebiet „Separate Fledermausquartiere und -habitate in der Lausitz“ (0,8 km Entfernung)

Landschaftsschutzgebiet „Herrnhuter Bergland“ (0,9 km Entfernung)

Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Naturschutz vom 13.08.20.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

geringe Beeinträchtigung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Biotoptypenkartierung liegt vor

Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung liegt vor

Ergebnisse der UVP-Prüfung des Einzelfalls liegen vor

Kompensationsmaßnahmen wurden verbindlich festgesetzt

Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Naturschutz vom 13.08.20.

Stellungnahme des Staatsbetriebes Sachsenforst vom 09.07.20.

Mensch und menschliche Gesundheit:

geringe Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch und menschliche Gesundheit durch lokale und zeitlich begrenzte Geruchsbelastung, die durch eine Freisetzung von Geruchsstoffen beim Silieren auftreten kann

Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 13.08.20.

Stellungnahme der Polizeidirektion Görlitz vom 12.08.20

Kulturelles Erbe und Sachgüter:

Keine Beeinträchtigung der Schutzgüter kulturelles Erbe und Sachgüter

Kein archäologischer Relevanzbereich

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine unter Denkmalschutz stehende Gebäude

Stellungnahme des Umweltamtes, Sachgebiet Denkmalschutz vom 13.08.20.

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:

keine Eingriffe, die durch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern verursacht werden

 

Zur Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung sowie über die Umweltbelange liegt der Entwurf bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

22.03.2021 – 30.04.2021

im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag 09.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr
Freitag 09.00-12.00 Uhr

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegung können bei der Stadt Herrnhut von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

gez. Riecke, Bürgermeister

ANLAGEN:

- Begründung zum Bebauungsplan (PDF)
- Bebauungsplan - Karte (PDF)
- Schalltechnisches Gutachten (PDF)
- IDU Stellungnahme (PDF)

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (PDF)

 

Öffentliche Bekanntmachung der im Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG erfassten gesetzlich geschützten Biotope mit Stand 06.01.2021 auf dem Gebiet der Stadt Herrnhut.

Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten.

Im Geoportal (http://www.gis-lkgr.de/) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden.

Aktuelles Verzeichnis der Biotope Stadt Herrnhut und Ortsteile (Stand 06.01.2021) PDF >>

Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.

Ansprechpartner der Unteren Naturschutzbehörde:
südlicher Teil des LK: Luise Lehmann (Tel. 03581/6633125, Luise.Lehmann@kreis-gr.de)
nördlicher Teil des LK: Cornelia Thomsch (Tel. 03581/6633164, Cornelia.Thomsch@kreis-gr.de)

W. Riecke, Bürgermeister

Renaturierung des Grabens an der Nordgasse im Ortsteil Rennersdorf

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Renaturierung eines Grabens an der Nordgasse im Ortsteil Rennersdorf. Als Bauzeit ist der Zeitraum 17.08.2020 bis 30.10.2020 vorgesehen.
Die Leistung wird im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben.
Nachstehende Hauptbauleistungen werden ausgeschrieben:

- ca. 150 m² Herstellung Baustraßen

- ca. 50 m³ Abbruch Beton / Stahlbeton Mauerwerk von vorhandenen Anlagen

- ca. 40 m Wasserhaltung für Gewässer

- ca.10 m Herstellung Regenwasserkanal DN 800

- ca. 6 m² Einlaufbefestigung mit Steinsatz in Beton

- ca. 65 m² Steinschüttungen

- ca. 250 m² Oberbodenarbeiten / Rasenansaat

Ute Hähnel
Leiterin Amt für Bau und Abwasserentsorgung

 

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Erneuerung von 2 Drehkolbengebläsen durch Einbau und Betrieb von einem effizenteren Schraubengebläse in der Kläranlage Rennersdorf

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe der Gesamtleistung zu oben genannten Vorhaben im Rahmen einer freihändigen Vergabe.

Die Ausführung der Leistungen ist für Oktober 2020 geplant.

Zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen aufgefordert. Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen ist in der öffentlichen Sitzung im August 2020 geplant.

Der Stadtrat Herrnhut hat in seiner Sitzung am 5.3.2020 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Sondergebiet Parkplatz Ruppersdorfer Straße« gefasst.

Der B-Plan wird als Bebauungsplan im regulären Verfahren nach § 12 BauGB durchgeführt. Es wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, um die Eingriffe in die Natur und Landschaft bewerten und ggf. kompensieren zu können.
Ziel der Planaufstellung ist die Sicherung und Erweiterung von Parkflächen für die Firma Krause Metall GmbH unter Berücksichtigung der Belange von Natur, Landschaft und des Immissionsschutzes.
Das B-Plangebiet befindet sich südlich der Stadt Herrnhut im Ortsteil Schwan. Das Plangebiet ist ca. 2.380 m2 groß und umfasst vollständig die Flurstücke 670/1 und 670/2 der Gemarkung Niederruppersdorf.
Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt eine Übersichtskarte, Lageplan und Beschreibung des Vorhabens in der Zeit vom 22.6. bis 31.7.2020 im Rathaus der Stadt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9.00 –12.00 Uhr, 13.00 –15.00 Uhr
Dienstag 9.00 –12.00 Uhr, 13.00 –18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 –12.00 Uhr, 13.00 –17.00 Uhr
Freitag 9.00 –12.00 Uhr
Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Herrnhut unter www.herrnhut.de (unterhalb dieser Veröffentlichung) sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Stadt Herrnhut von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zu der Planung schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan »Sondergebiet Parkplatz Ruppersdorfer Straße« unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
W. Riecke, Bürgermeister

Unterlagen:

- Bebauungsplan (PDF)
- Begründung zum Bebauungsplan (PDF)
- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan (PDF)

 

 

Die Stadt Herrnhut beabsichtigt die Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe.

Die Ausführung der Leistungen ist für September 2020 geplant.

Zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen aufgefordert. Der Beschluss zur Vergabe der Leistungen wird in der öffentlichen Sitzung am 2. Juli 2020 erfolgen.

1. Auftraggeber: Stadtamt Herrnhut, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut

2. Auftragsgegenstand: Barrierefreie Erschließung Volkshaus Strahwalde –  Einbau Plattformlift

3. Ort der Ausführung: Volkshaus Strahwalde, Niedere Dorfstraße 1

4. Art und  voraussichtlicher Umfang der Leistung: Lieferung und Montage eines vollautomatischen, klappbaren Plattformliftes

5. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 15.06.2020 – 02.10.2020

über die Verschiebung des Termins der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Parkplatz Ruppersdorfer Straße“

Die Stadt Herrnhut hat in ihrer Sitzung am 05.03.2020 den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Parkplatz Ruppersdorfer Straße“ gefasst.

Zur Verringerung des Infektionsrisikos kommt es derzeit zu Beschränkungen des Besucherverkehrs auch im Stadtamt Herrnhut.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Parkplatz Rupperdorfer Straße“ wird deshalb verschoben und erfolgt voraussichtlich Ende des

II. Quartals 2020.

 

Ute Hähnel

Leiterin Amt für Bau und Abwasserentsorgung