Verfahrensweise zu den neuen Grundsteuerbescheiden

Sehr geehrte Steuerpflichtige,
zum 1.1.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Dabei kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. In Folge dessen wurde eine neue Hebesatzsatzung mit Beschluss vom 7.11.2024 erlassen. Folgende Hebesätze wurden durch den Stadtrat am 7.11.2024 beschlossen:
Grundsteuer A
300 v. H. land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Grundsteuer B
390 v. H. bebaute und unbebaute Grundstücke

Das Stadtamt wird in der zweiten Kalenderwoche 2025 die Steuerbescheide verschicken. Dazu möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:
– es können sich Abweichungen aufgrund von Eigentümerwechsel zwischen dem 1.1.2022 und 31.12.2024 ergeben
– erteilte Daueraufträge bei dem Kreditinstitut sind zu stornieren bzw. an die neuen Steuerbeträge anzupassen
– nicht übernommene SEPA-Lastschriftmandate sind zu überprüfen und gegebenenfalls eine neue Einzugsermächtigung beim Stadtamt einzureichen.

Um Buchungsdifferenzen und Nachzahlungen weitestgehend zu vermeiden, bitten wir Sie, vorerst keine Steuerzahlungen vorzunehmen, solange Ihnen kein neuer Grundsteuerbescheid vorliegt.
Durch die Vorbereitung und die Versendung der Grundsteuerbescheide ist die Kämmerei vom 6.1.2025 bis 10.1.2025 für Bürgeranliegen nicht erreichbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Kämmerei