Die Sächsische Staatskanzlei hat anlässlich des Absturzes der polnischen Präsidentenmaschine am 10. April 2010 ab sofort und bis zum Ende der offiziellen Trauerfeierlichkeiten Trauerbeflaggung für die Dienstgebäude der Behörden, Verwaltungen und Dienststellen des Freistaates Sachsen angeordnet.