Das Amt für Bau- und Abwasser der Stadt Herrnhut sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt
eine/einen Mitarbeiter/in für den kommunalen Bauhof
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören
Unterhaltung von kommunalen Straßen, Wegen, Gewässern und Gebäuden
Pflegearbeiten auf Sport-und Grünflächen
Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten
Winterdienst
hausmeisterliche Aufgaben
Erwartet werden
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf
ein kooperatives, freundliches und aufgeschlossenes Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Bürgern,
ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
der Führerschein (mind. Klasse „B“, 7,5 t, wünschenswert Klasse „C“)
weitere Befähigungsnachweise (z. B. Kettensäge, Baumaschinen)
Wünschenswert ist die Bereitschaft zur Mitwirkung in der Freiwilligen Feuerwehr und die Mitarbeit im Waldbad Herrnhut.
Bitte geben Sie bei der Bewerbung Ihren frühest möglichen Tätigkeitsbeginn an.
Die Anstellung erfolgt in Vollzeit (ab 01.01.2023 39 Stunden/Woche) und ist zunächst für zwei Jahre befristet. Die Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung wird angestrebt.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (bei entsprechender Eignung Entgeltgruppe 5)
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt (entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist beizufügen).
Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 16.11.2022 bevorzugt per E-Mail an sandra.bittner@herrnhut.de
oder an folgende Anschrift: Stadtamt Herrnhut, Personalamt, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut
Eingangsbestätigungen und Zwischeninformationen werden nicht erteilt. Unvollständige bzw. verspätet eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Kosten, die im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Hinweise zum Datenschutz:
Wir weisen auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes hin, wonach wir zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt sind. Sie können jederzeit Auskunft über Sie betreffende Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie sich mit Beschwerden an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (saechsdsb@sit.sachsen.de) oder an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Herrnhut wenden.