Stadtamt Herrnhut: Stellenausschreibung „Mitarbeiter/in Sekretariat / Bürgerservice“

Stadtamt Herrnhut: Stellenausschreibung „Mitarbeiter/in Sekretariat / Bürgerservice“ (unbefristet)

Die Stadt Herrnhut sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n Mitarbeiter/in im Bereich „Sekretariat / Bürgerservice“.

Aufgaben (u. a.):

- Sekretariatsaufgaben, Protokollführung, Korrespondenz, Büroorganisation

- Unterstützung der Bürger bei ihren Anliegen im Stadtamt

- schriftliche Korrespondenz, Telefondienst, Akten- und Listenführung

- Postein- und Ausgang sowie Büroablage

Anforderungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Fachangestellte/r   für Bürokommunikation, als Kauffrau/-mann für Bürokommunikation, Rechtsanwaltsfachangestellte/r bzw. vergleichbare Berufsausbildung

- sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

- sehr gute PC-Kenntnisse

- Freude am Umgang mit den Bürgern, Aufgeschlossenheit, Belastbarkeit, Flexibilität,  Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit

- wünschenswert: Erfahrung im Umgang mit der E-Akte

Bitte geben sie bei der Bewerbung ihren frühestmöglichen Tätigkeitsbeginn an.

Die Anstellung erfolgt in Vollzeit mit 40 Wochenstunden. Der Wunsch nach verkürzten Wochenarbeitszeiten ist bitte anzugeben.

Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, Entgeltgruppe 5), vorbehaltlich endgültiger Stellenbewertung.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung mit Vorrang berücksichtigt (ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen).

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 22. März 2021

bevorzugt per E-Mail an: stadtamt@herrnhut.de

oder an folgende Anschrift:  
Stadtamt Herrnhut, Personalamt

Löbauer Str. 18
02747 Herrnhut

Eingangsbestätigungen und Zwischeninformationen werden nicht erteilt. Unvollständige bzw. verspätet eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Kosten, die im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.