Öffentliche Bekanntmachung der im Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG erfassten gesetzlich geschützten Biotope mit Stand 06.01.2021 auf dem Gebiet der Stadt Herrnhut.
Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten.
Im Geoportal (http://www.gis-lkgr.de/) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden.
Aktuelles Verzeichnis der Biotope Stadt Herrnhut und Ortsteile (Stand 06.01.2021) PDF >>
Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.
Ansprechpartner der Unteren Naturschutzbehörde:
südlicher Teil des LK: Luise Lehmann (Tel. 03581/6633125, Luise.Lehmann@kreis-gr.de)
nördlicher Teil des LK: Cornelia Thomsch (Tel. 03581/6633164, Cornelia.Thomsch@kreis-gr.de)
W. Riecke, Bürgermeister