Im Zuge der pandemiebedingten Einschränkungen kommt es ab dem 14. Dezember 2020 bis vorraussichtlich 10. Januar 2021 erneut zur Schließung von Schulen und Kindertagesstätten im Freistaat Sachsen.
Wie bereits im Frühjahr, wird es auch jetzt eine Notbetreuung geben.
Diese Notbetreuung wird - ähnlich der Regelung im Frühjahr 2020 - für Kinder von Eltern aus "systemrelevanten Berufsgruppen" eingerichtet. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung dazu und welche Berufsgruppen von der Notbetreuung erfasst werden, wird von der Sächsischen Staatsregierung erst am Freitag (11.12.) beschlossen und bekannt gegeben.
Zwei Dokumente können jedoch bereits jetzt im Entwurfsstadium veröffentlicht werden:
- Übersicht der Berufe und Berufsgruppen, die eine Notbetreuung beantragen können (PDF)
- Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung (PDF)
Auf folgendes muss jedoch auch hingewiesen werden: Die Kindereinrichtungen der Stadt Herrnhut sind fast alle in irgendeiner Form vom Infektionsgeschehen betroffen. D.h. die personellen Ressourcen sind begrenzt.
Deshalb die dringende Bitte: Wenn es Ihnen irgendwie möglich ist, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen, bitten wir Sie darum dies zu tun.
Die Details der Notbetreuung sind bitte mit den Leiterinnen der Einrichtungen bzw den Trägern abzustimmen. Bitte bedenken Sie, dass zum heutigen Tag auch noch nicht alle Fragen beantwortet werden können.
Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtamt Herrnhut auch zur Verfügung.
(alle Aussagen gelten unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der Sächsischen Staatsregierung am 11.12.2020)