Gemeindewahlausschuss für die am 12.06.2022 / 03.07.2022 stattfindende Bürgermeisterwahl
Am 12.06.2022 (ev. 2. Wahlgang am 03.07.2022) findet die Bürgermeisterwahl in Herrnhut statt. Hierfür ist gem. Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (KomWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern und jeweiligen Stellvertretern. Die Wahl des Gemeindewahlausschusses erfolgt durch den Stadtrat aus den Wahlberechtigten und Bediensteten der Stadt Herrnhut.
Bei der Wahl der Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer sollen nach Möglichkeit die in der Stadt Herrnhut vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden.
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und die jeweiligen Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig. Sie dürfen in nicht mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge bei diesen Wahlen dürfen dem Gemeindewahlausschuss nicht angehören.
Interessierte Bürger und Vertreter der Parteien und Wählervereinigungen werden aufgerufen, bis zum 19.02.2022 ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes formlos schriftlich, per E-Mail an sandra.bittner@herrnut.de oder mündlich gegenüber der zuständigen Mitarbeiterin Frau Bittner zu erklären.
S. Bittner, SB Wahlen
(Tel.: 035873 34937)