Mit der Richtlinie Regionales Wachstum unterstützt die Sächsische Staatsregierung gezielt kleine Unternehmen in den Landkreisen des Freistaats Sachsen bei Investitionen.
Mit der Förderung sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern. Diese sollen dadurch in die Lage
versetzt werden, z. B. neue Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, ihre Angebotsqualität zu verbessern, Prozesse zu optimieren oder auch ihren Umsatz auszuweiten. Gleichzeitig leistet das
Förderprogramm einen Beitrag zur Digitalisierung, z. B. bei der Anschaffung moderner Maschinen und Anlagen.
Flyer zum Programm Regionales Wachstum (PDF, 471 kB)
Wer wird gefördert
Kleine Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels, der Beherbergung und Gastronomie, des Dienstleistungsbereiches, der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit überwiegend regionalem Absatz, soweit diese nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne
Branchen / Wirtschaftszweige fallen
Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen, außerhalb der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz
Was wird gefördert
Folgende Investitionsvorhaben können im Rahmen des Programms gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Voraussetzungen
- das Investitionsvorhaben dient der Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung, Verbesserung der Angebotsqualität)
- das Investitionsvolumen beträgt mindestens 20 000 EUR
- die Produkte und Leistungen des Antragstellers werden überwiegend innerhalb eines Radius von 50 Kilometern um die zu fördernde Betriebsstätte abgesetzt
Konditionen
Es wird ein anteiliger Zuschuss von bis zu 30 Prozent (im Landkreis Görlitz bis zu 40 Prozent) auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Unternehmensnachfolgen kann der Zuschuss bis zu 50
Prozent betragen.
Der maximale Investitionszuschuss beträgt 200 000 EUR.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Weitere Informationen: www.sab.sachsen.de
Da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind, empfehlen wir Ihnen eine schnellstmögliche Antragsstellung. Vor Antragseingang darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden.