Die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für alle Grundstückseigentümer wurde jetzt auf den 31.01.2023 verlängert. Der gesetzlich festgelegte Stichtag zur Bewertung bleibt jedoch der 1. Januar 2022. Es gelten die rechtlichen / eigentumsrechtlichen Verhältnisse zu diesem Stichtag.
Die Mitarbeiterinnen im Stadtamt Herrnhut stehen Ihnen auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Allerdings müssen viele Fragen direkt beim Finanzamt Löbau (Tel.: 03585/455 567) geklärt werden. (zB Formulare zum handschriftlichen Ausfüllen)
Auf der Internetseite www.grundsteuer.sachsen.de finden sich viele hilfreiche Hinweise und Informationen.
Mittlerweile besteht für Privatpersonen auch die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung online - jedoch ohne den ELSTER-Zugang abzugeben. Näheres findet sich auf folgender Website: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/