Information zur Briefwahl - Beantragung der Unterlagen online

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 wird auch der Briefwahlzeitraum verkürzt.

Bereits in diesen Tagen (bis spätestens 02.02.2025) erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungen. Mit dieser Benachrichtigung ist es möglich, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies können Sie auch schon tun.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Briefwahlunterlagen von der Stadt Herrnhut jedoch voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 versandt werden können bzw. zur Abholung bereit liegen.

Dies ist erst dann möglich, wenn uns alle Unterlagen hierfür zur Verfügung stehen. Die Auslieferung der Stimmzettel ist bis 07.02.2025 angekündigt. Eine frühere Zustellung ist nicht zu erwarten, da aufgrund der Fristen ein Stimmzetteldruck erst nach dem 30. Januar 2025 beauftragt werden kann.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch online beantragen unter folgendem LINK: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=14626180

Den Wahlschein für die Briefwahl können Sie bis zum 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr bei der Stadt Herrnhut beantragen.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025 (Wahltag), um 18.00 Uhr beim Stadtamt Herrnhut eingegangen sein.

Verspätet eingehende Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.