Werte Grundsteuerzahler,
zum 01.01.2013 wurde die Gemeinde Berthelsdorf mit dem Ortsteil Rennersdorf in die Stadt Herrnhut eingegliedert. Deshalb gibt es ab 2013 eine gemeinsame Haushaltssatzung.
Im derzeitigen Entwurf dieser Satzung sind die Steuerhebesätze
a) für land- u. forstwirtschaftliches Vermögen
Grundsteuer A 290 v.H.
b) für sonstige Grundstücke
Grundsteuer B 380 v.H.
der Steuermessbeträge festgesetzt.
Dadurch kommt es bei der Grundsteuer B zur Verringerung (bisher 385 v.H.) ihrer zu zahlenden Grundsteuer.
Aufgrund umfangreicher technischer Arbeiten im Zusammenhang mit der Gemeindezusammenführung (Verknüpfung der Haushalte, Personenkontendatei, Bescheidvorlagen u.a.) verzögert sich die Erstellung der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2013. Dies wird frühestens Anfang Februar erfolgen können.
Wir bitten Sie deshalb jetzt noch keine Grundsteuerzahlungen zu leisten, um Zahlungsverkehr und Buchungsaufwand (z.B. Rückzahlungen) zu minimieren.
Nach Erhalt der Grundsteuerbescheide überweisen Sie bitte die Grundsteuer zum angegebenen Fälligkeitstermin auf das Konto der Stadt Herrnhut
Konto Nr. 30 000 36 236
BLZ 850 501 00
Sparkasse Oberlausitz - Niederschlesien.
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, geben Sie bitte bei jeder Zahlung Ihr Kassenzeichen lt. Grundsteuerbescheid an.
Desweiteren ändern Sie bitte bestehende Daueraufträge bei Ihrer Hausbank (Betrag, Kontonummer).
Diejenigen Bürger, die der Gemeinde Berthelsdorf/Stadtamt Herrnhut eine Einzugsermächtigung erteilt haben, bekommen automatisch die neuen Beträge zu den Fälligkeiten lt. neuem Grundsteuerbescheid abgebucht.
Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Steuerstelle im Stadtamt Herrnhut (Tel. 035873/34923)
W. Riecke, Bürgermeister