Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Zum 1. Januar 2022 sind alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu zu bewerten, damit die Grundsteuer auf Grundlage aktueller Verhältnisse festgesetzt werden kann. Auf diesen Stichtag wird erstmalig der sog. Grundsteuerwert ermittelt. Nach jeweils sieben Jahren erfolgt die nächste turnusmäßige Feststellung des Grundsteuerwerts.
Die »neue« Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 zu zahlen. Bis dahin wird die Grundsteuer auf Basis der bisherigen Grundlagen weiter erhoben.
Was muss ich wann tun?
Wenn Sie am 1. Januar 2022 Eigentum oder ein Erbbaurecht an einem Grundstück hatten, müssen Sie zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (sog. Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt elektronisch einreichen. Über »Mein ELSTER« steht Ihnen die kostenfreie Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung von »Mein ELSTER« ist eine einmalige Registrierung. Sie können die Zertifikatsdatei nutzen, welche Sie auch für Ihre Einkommensteuer verwenden. Sind Sie noch nicht für »Mein ELSTER« registriert, können Sie das bereits jetzt unter www.elster.de erledigen. Zudem ist ELSTER in kommerziellen Steuerprogrammen integriert.Sie werden im 2. Quartal 2022 - rechtzeitig vor Beginn der Erklärungsabgabe - ein Schreiben von Ihrem Finanzamt erhalten, in dem wichtige Informationen enthalten und Termine genannt sind.
Wichtige Informationen finden Sie unter:
www.grundsteuer.sachsen.de