19.10.2020 Aktuelle Informationen "Corona-Virus" - Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz

Landkreis Görlitz erlässt mit sofortiger Wirkung eine neue Allgemeinverfügung

Da das Infektionsgeschehen im Landkreis weiter ansteigt und nunmehr der Grenzwert von 50 Fällen je 100.000 Einwohner überschritten ist, erlässt der Landkreis eine erneuerte und erweiterte Allgemeinverfügung, die ab Montag, 19.10.2020 gilt.

Zusammengefasst lässt sich folgendes festhalten:

- Veranstalter und Betreiber von Betrieben müssen personenbezogene Daten von Besuchern und Teilnehmern erheben

- außerhalb der eigenen Häuslichkeit in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Raum wird dringend das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht gewahrt werden kann und keine alternativen Schutzvorrichtungen wie insbesondere Trennscheiben zur Verfügung stehen

- Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum nach § 2 Abs. 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind nur zulässig allein und mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und
a) mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder
b) mit bis zu fünf weiteren Personen.

- Betriebs- und Vereinsfeiern sind mit bis zu 25 Personen zulässig

Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie HIER >>

Im Zusammenhang mit dieser Allgemeinverfügun gelten die bestehenden Verordnungen des Freistaates Sachsen unverändert fort:

Sächsische Corona Schutzverordnung vom 30.09.2020 (PDF) >>

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.coronavirus.sachsen.de

https://www.kreis-goerlitz.de