15.02.2021 - Aktuelle Informationen "Corona-Virus"

Der Freistaat Sachsen hat am 12. Februar 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 10. Februar 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. März 2021.

>> Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) (*.pdf, 0,78 MB) Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12. Februar 2021 | gültig vom 15. Februar 2021 bis 7. März 2021

Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen grundsätzlich verlängert. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie für die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. 

Friseure, Fußpfleger und Fahrschulen können ab 1. März öffnen, click & collect und Musik-Einzelunterricht sind möglich

Neu geregelt wurde, dass Friseure und Fußpflege-Betriebe ab 1. März öffnen dürfen. Bedingung ist ein Hygienekonzept, das eine wöchentliche Testung von Betriebsinhabern und Beschäftigten vorsieht sowie das Tragen medizinischer Masken. Bei Friseuren ist zusätzlich ein Terminmanagement einzuführen, um durch gestaffelte Zeitfenster die Ansammlung von Kunden zu vermeiden. 

Fahrschulen für Kraftfahrzeuge dürfen ab 1. März unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen, sofern der Unterricht, die praktische Ausbildung und die anschließende Prüfung berufsbedingt erforderlich sind. 

Ebenfalls erlaubt ist Musik-Einzelunterricht unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Dies gilt aber nur für Personen, die 2021 ein Musikstudium aufnehmen wollen, vor einer für die weitere Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen oder die 2021 an nationalen oder internationalen Wettbewerben teilnehmen werden.
Auch Lehrende in Fahrschulen oder Musikschulen und Musikpädagogen, die Einzelunterricht erteilen, müssen sich wöchentlich auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Dies muss Bestandteil der Hygienekonzepte sein. Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen infolge überschritten wird, sind Fahrschulen und Musikschulen wieder zu schließen. 

Händler in Sachsen dürfen darüber hinaus ab 15. Februar den so genannten click & collect-Service anbieten. Dies bedeutet, dass bestellte Ware dann von Kunden im Geschäft abgeholt werden darf. Bedingung ist ein Hygienekonzept inklusive Maßnahmen wie gestaffelte Zeitfenster, um Kundenansammlungen vermeiden. 

Maskenpflicht erweitert

Neu eingeführt wird die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Kraftfahrzeugen, die mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen besetzt sind. Dies gilt insbesondere im beruflichen Kontext und bei Fahrgemeinschaften. Auch der Fahrer muss eine solche Maske tragen. Handwerker und Dienstleister müssen in und vor den Räumlichkeiten der Auftraggeber ebenfalls medizinische Masken tragen, sofern dort andere Personen anwesend sind. 

Aufhebung der 15 Kilometer Beschränkungen und der nächtlichen Ausgangssperre gilt ab Montag, 15. Februar:

Gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kann der Landkreis die Ausgangssperre aufheben, wenn der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Freistaat Sachsen und im Landkreis an fünf Tagen andauernd unterschritten wird. Am 14. Februar 2021 ist die Inzidenz zum fünften Mal in Folge auch im Landkreis unterschritten. Der Landkreis Görlitz erlässt daher die Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Beschränkung von Versorgungsgängen sowie von Sport und Bewegung im Freien auf einen Umkreis von 15 Kilometern nach § 2b Abs. 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 12. Februar 2021 sowie über die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre nach § 2c Abs. 2 SächsCoronaSchVO. Sie tritt am Montag, 15. Februar 2021, 0 Uhr in Kraft. Eventuell geltende Bewegungseinschränkungen in den Nachbarlandkreisen sind beim dortigen Aufenthalt weiterhin zu beachten.

>> Allgemeinverfügung über die Aufhebung der 15 Kilometer Beschränkung und der nächtlichen Ausgangssperre im Landkreis Görlitz vom 14. Februar 2021

Festlegungen zu Alkoholverbotszonen im Landkreis Görlitz gelten weiterhin:
Mit der Allgemeinverfügung über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 14. Februar ist der Alkoholkonsum an den bereits bekannten Orten weiterhin untersagt. Die Festlegungen gelten bis zum 7. März 2021.

Allgemeinverfügung über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 14. Februar 2021

 

Grundschulen und Kitas ab 15. Februar wieder geöffnet 

Schüler der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen können ab dem 15. Februar wieder ihre Schule besuchen. Die Schulbesuchspflicht wurde aufgehoben. Das heißt, die Eltern können über den Schulbesuch entscheiden. Ebenso wird den Schülern der Unterstufe an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Schulbesuch wieder ermöglicht.
Auch Kindertageseinrichtungen sind ab dem 15. Februar wieder geöffnet. Die Corona-Schutz-Verordnung sieht aber auch die Schließung der Einrichtungen vor, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Dieser Mechanismus greift frühestens ab dem 8. März. Der Präsenzunterricht an Grundschulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Tagen unterschritten wird. Für den Besuch der Bildungseinrichtungen gelten strenge Hygieneauflagen. In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und den Schulen der Primarstufe findet nur eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt. Nähere Informationen zum Kita- und Schulbetrieb entnehmen Sie bitte der verlinkten Medieninformation des Kultusministeriums

Weitere Informationen finden Sie unter:

Amtliche Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus >>

Informationen und Bekanntmachungen des Landkreises Görlitz >>