Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Herrnhut für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Zittau und den Strafkammern des Landgerichts Görlitz
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 04.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Görlitz und das Amtsgericht Zittau gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von
Montag, den 22. Mai 2023 bis Freitag, den 26. Mai 2023
zu jedermanns Einsicht im Stadtamt Herrnhut , Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut, aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich an das Stadtamt Herrnhut, Wahlen, Löbauer Straße 18, 02747 Herrnhut oder zu Protokoll im Stadtamt Herrnhut Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Bittner
Kommunalverwaltung